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GVU will Webhoster-Privileg kippen

Author // admin
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Die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) will das sogenannte „Haftungsprivileg“ von Webhostern kippen. Dies erklärten die Verantwortlichen bereits Ende Januar 2012 und leiteten diesbezüglich nun juristische Schritte ein. Es könne nicht sein, so ihre Argumentation, dass der Ort bzw. die Institution, bei der man seine Website registrieren und unterstellen könne, für nichts mehr verantwortlich sei, was dort geschehe.

Was ist das Haftungsprivileg der Webhoster?

Der Webhosting Prozess ist im Prinzip ganz einfach: Man kann seine Website registrieren und auf dem Webspace eines Hosters unterstellen, anschließend zahlt man diesem die Gebühren („Zimmermiete“) und nach Möglichkeit hat man nichts mehr miteinander zu tun. Wenn ein Missbrauch von einer dieser Seiten ausgeht, hat dies dennoch keine Folgen für den Webhoster. Trotz der Tatsache, dass man bei ihm die Website registrieren lassen muss, um sie unterzustellen, ist er nicht verantwortlich für das, was auf diesen Seiten geschieht. Dieses Privileg ist allerdings eingeschränkt: Sie haften nur nicht, wenn sie keine Kenntnis hatten oder unverzüglich gehandelt haben. Dies reiche nicht, argumentiert die GVU.
Die Meinung der GVU

Die GVU steht auf dem Standpunkt, dass ein Webhoster immer haften müsste, weil zum Beispiel Urheberrechtsverletzer zuvor bei ihnen ihre Website registrieren ließen. Sie müssten deshalb dafür Sorge tragen, dass auf ihrem Webspace nicht rechtlich unzulässiges geschehe. Beispielsweise sollten sie sogenannte Filehoster, die gestreamte Videos zeigen, gar nicht erst ihre Website registrieren lassen. Denn bei solchen Seiten gebe es fast immer Urheberrechtsverletzungen. Sollte einmal ein Inhalt legal sein, so sei dies sogar die Ausnahme, argumentiert die GVU.

Die Erwiderung der Webhoster

Die Webhoster lehnen diese Forderungen ab: Es sei zum einen technisch unmöglich, jeden zu überwachen, der seine Website registrieren ließ und zum anderen rechtlich und moralisch verwerflich, gleich bestimmten Kunden den Zutritt zu verweigern, nur weil man glaube, diese könnten Urheberrechtsverletzungen begehen. Dies sei eine Umkehr der Beweislast.

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Comments (4)

  • Thomas
    4. April 2012 at 15:28 |

    Und wieder ein bisschen mehr Bürokratie… man kann die Dinge auch unnötig kompliziert machen.

  • Regina
    11. April 2012 at 09:56 |

    Meiner Meinung nach sollte man die Sache in diesem Punkt ruhig so lassen wie sie ist. Ich vermute dahinter wieder nur ein paar geldgierige Manager, die hier den großen Profit beim Ausnehmen der Webhoster vor Augen sehen. Sollte das wirklich durchgesetzt werden, könnte dies schon in einigen Monaten oder Jahren das Aus für den ein oder anderen Hoster bedeuten.

  • Petra
    3. Juli 2012 at 09:49 |

    Die GVU fordert nur, will aber nichts dazu beitragen. Wenn die GVU die Kosten mitträgt, dann könnte man mal darüber sprechen.

  • Computerchef
    21. Februar 2013 at 12:06 |

    Und was hat sich da mittlerweile getan? Ich denke das ist weltfremd. Aber es ist wahrscheinlich wie bei den Foren. Sobald Du Kenntnis davon bekommst, das da was unrechtens ist musst Du handeln, dann hast Du auch nichts zu befürchten.

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