Archive for Februar, 2012

Feb
10

GVU will Webhoster-Privileg kippen

Die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) will das sogenannte „Haftungsprivileg“ von Webhostern kippen. Dies erklärten die Verantwortlichen bereits Ende Januar 2012 und leiteten diesbezüglich nun juristische Schritte ein. Es könne nicht sein, so ihre Argumentation, dass der Ort bzw. die Institution, bei der man seine Website registrieren und unterstellen könne, für nichts mehr verantwortlich sei, was dort geschehe.

Was ist das Haftungsprivileg der Webhoster?

Der Webhosting Prozess ist im Prinzip ganz einfach: Man kann seine Website registrieren und auf dem Webspace eines Hosters unterstellen, anschließend zahlt man diesem die Gebühren („Zimmermiete“) und nach Möglichkeit hat man nichts mehr miteinander zu tun. Wenn ein Missbrauch von einer dieser Seiten ausgeht, hat dies dennoch keine Folgen für den Webhoster. Trotz der Tatsache, dass man bei ihm die Website registrieren lassen muss, um sie unterzustellen, ist er nicht verantwortlich für das, was auf diesen Seiten geschieht. Dieses Privileg ist allerdings eingeschränkt: Sie haften nur nicht, wenn sie keine Kenntnis hatten oder unverzüglich gehandelt haben. Dies reiche nicht, argumentiert die GVU.